Integrierte Versorgung
Integrierte Versorgung bedeutet gemeinsame fachübergreifende Behandlung eines Patienten oder seiner speziellen Erkrankung, ambulant oder ggf. auch stationär. Ärzte, Kliniken und medizinische Dienstleister können für ihre Region Verträge mit Kostenträgern über eine fachübergreifende und qualitätsorientierte Versorgung der Versicherten abschließen.
Spezielle Versorgungsangebote richten sich nach solchen Verträgen. Patienten schreiben sich bei ihrem Arzt ein, wenn sie Mitglied der am Vertrag beteiligten Krankenkasse sind. Die Teilnahme ist freiwillig und widerrufbar, der Nutzen für den Patienten hoch. Das Praxisnetz Hzgt. Lauenburg hat seit 2006 einen Vertrag zur Behandlung des Diabetischen Fußsyndroms mit der AOK Schleswig-Holstein.
Intergrierte Versorgung ist auch eine Investition in die Lebensqualität des Patienten. Durch koordinierte Behandlung wird eine schnellere Genesung oder bessere Führung einer chronischen Erkrankung erreicht. Für die Behandler ist mehr Aufwand erforderlich in den Bereichen Bereitschaft zu Neuem, Qualifizierung, Infrastruktur und organisatorischer Anpassung. Wir arbeiten an weiteren Verträgen.

